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Bund belastet bei der Homeoffice-Pflicht einseitig die Arbeitnehmenden

Die Gewerkschaft syndicom begrüsst die Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie, die der Bundesrat heute beschlossen hat. Auch die vorübergehende Homeoffice-Pflicht ist in der aktuellen epidemiologischen Lage verhältnismässig. Dass der Bund die Kosten dafür auf die Arbeitnehmenden abwälzt, hingegen nicht. syndicom wird sich bei ihren Sozialpartnern weiterhin dafür einsetzen, dass die Arbeitgeber*innen ihre Fürsorgepflicht auch bei der Arbeit im Homeoffice wahrnehmen.

Erneut werden somit während mehrerer Wochen hunderttausende Arbeitnehmende ihre Arbeit zu Hause verrichten - während dem ersten Lockdown im 2020 waren es gemäss einer repräsentativen Umfrage von gfs.bern im Auftrag von syndicom bis zu 1.5 Mio. Jetzt müssten auch die Arbeitgeber*innen in der Pflicht stehen: Sie sollen nicht nur organisatorische und technische Massnahmen ergreifen, sondern die Arbeitnehmenden auch mit den Geräten und dem Material ausrüsten, das diese zur Arbeit benötigen. Dass der Bund die Arbeitgeber*innen von jeglicher Pflicht befreit, für Auslagen im Homeoffice aufzukommen, ist deshalb nicht akzeptabel. 
 

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