PostCom stellt klar: Uber Eats ist Postdienstleister
Leitentscheid für alle Lieferdienste
Foodkuriere unterstehen dem Postgesetz. Dies stellt die PostCom klar und fällt damit einen wegweisenden Entscheid. Die Firmen müssen nicht nur die Mindeststandards einhalten, sondern auch einen GAV verhandeln. Dies schreibt das Postgesetz vor.
Foodkurierfirmen müssen GAV verhandeln
Heute kommunizierte die PostCom ihren Entscheid, wonach Uber Eats postalische Tätigkeiten anbietet, und damit meldepflichtig ist. «Dieser Entscheid geht in seiner Tragweite weit über die Firma Uber hinaus» so David Roth, Zentralsekretär von syndicom. «Damit ist die Grundlage geschaffen, dass Foodkurier*innen in der Schweiz nicht prekarisiert werden.» Seit Jahren betont syndicom, dass Kurierdienste eine postalische Dienstleistung erbringen. In der Folge müssen sich Foodkurierfirmen nicht nur an die Mindestbestimmungen gemäss PostCom halten, sondern sind auch GAV-verhandlungspflichtig.
GAV für Branche steht
Fast 20 Kurierfirmen sind dieser Pflicht bereits nachgekommen und haben mit syndicom den Gesamtarbeitsvertrag «Velokurier und urbane Kurierdienstleistungen» abgeschlossen. Zentraler Punkt dieses GAV ist neben den Mindestlöhnen vor allem die Mindesteinsatzdauer. Damit wird verhindert, dass Kurier*innen auf Minutenbasis beschäftigt werden können, wie das im Ausland und immer mehr auch in der Schweiz Usus ist.