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Der SGB zu den Pandemie-​Entscheiden des Bundesrats

Der Bundesrat hat heute weitgehende Verschärfungen der Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie beschlossen. Um massive Jobverluste und drastische Konsequenzen für die Arbeitnehmenden zu vermeiden, braucht es entsprechende wirtschaftliche Stützungsmassnahmen.

(SGB) Ein wichtiger und begrüssenswerter Schritt ist dabei der erleichterte Zugang zu den Härtefalllösungen, wie dies der SGB eindringlich gefordert hat. Zur Verhinderung von Aussteuerungen müssen auch Verlängerungen der Bezugsdauern und der Rahmenfristen für arbeitslose Menschen eingeführt werden – wie in der ersten Welle. Positiv ist, dass die vom SGB geforderten Massnahmen zum Schutz der besonders gefährdeten ArbeitnehmerInnen endlich eingeführt werden. Schwer nachvollziehbar ist hingegen, warum der Bundesrat nicht die Gelegenheit genutzt hat, um striktere Vorschriften für die Pflege-​ und Altersheime zu erlassen, wo viele Menschen gestorben sind.

Geschlossene Branchen müssen rasch unterstützt werden

Der SGB begrüsst die nun beschlossene Lockerung der Härtefallbestimmungen. Damit können Branchen, deren Tätigkeit direkt untersagt wird, per se als Härtefälle gelten und Unterstützung erhalten. Es bleibt aber fraglich, ob es über die Härtefallfonds gelingt, den Firmen rechtzeitig die erforderlichen Mittel zukommen zu lassen: das Tempo der Kantone wird nun entscheidend sein, um eine Entlassungswelle zu verhindern.

Mit der Teil-​Schliessung der Wirtschaft ist es für Arbeitslose noch schwieriger geworden, wieder eine Stelle zu finden. Es drohen mehr Aussteuerungen. Das trifft besonders ältere Arbeitslose; in dieser Gruppe hat die Arbeitslosigkeit weiter zugenommen. Deshalb braucht es dringend eine Verlängerung der Anzahl Taggelder sowie der Rahmenfristen in der ALV bis zum Frühjahr, um Aussteuerungen zu verhindern. Alle Einschränkungen müssen mit wirtschaftlichen Stützungsmassnahmen verbunden sein. Damit Arbeitsplätze gesichert und die Löhne garantiert werden können.

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz endlich verbessert

Wie vom SGB gefordert, hat der Bundesrat nun endlich Massnahmen zum Schutz der gefährdeten Arbeitnehmenden ergriffen hat. Damit können besonders gefährdete Personen spezifisch geschützt werden, ohne dass sie diskriminiert werden. Dazu soll wie im Frühjahr 2020 das Recht auf Homeoffice bzw. ein gleichwertiger Schutz am Arbeitsplatz oder eine EO-​Lösung für besonders gefährdete Personen eingeführt werden. Besonders gefährdete Arbeitnehmende können sich nun mit einem Attest von der Arbeit dispensieren lassen, wenn Gesundheitsmassahmen nicht effektiv eingehalten werden. Zusätzlich müssen besonders gefährdete Arbeitnehmende aber explizit vor Kündigungen geschützt werden.

Gegenüber Homeoffice zur Pandemiebekämpfung hat sich der SGB stets offen gezeigt. Dass im Rahmen der heute beschlossenen allgemeinen Homeoffice-​Pflicht der Bundesrat einen Passus hinzugefügt hat, gemäss dem den Arbeitnehmenden gewisse Kosten nicht bezahlt werden müssen, ist aber unverständlich.

Inakzeptable Lage in Alters-​ und Pflegeheimen

Der SGB ist äusserst besorgt über die Lage in vielen Alters-​ und Pflegeheimen, wo besonders gefährdete Personen leben und viele Ansteckungen und insbesondere Todesfälle zu verzeichnen sind. Arbeitnehmende, die mit Covid-​19 infiziert wurden oder sich in Quarantäne befinden müssten, werden teilweise von Arbeitgebern und den zuständigen kantonalen Behörden zur Arbeit aufgefordert. Dies ist inakzeptabel und gefährdet Leib und Leben. Es ist nicht verständlich, weshalb der Bundesrat darauf verzichtet, hierzu neue rechtliche Vorgaben zu erlassen. Der SGB fordert der neuen Gefahr angepasste Schutzkonzepte, sie müssen konsequenter umgesetzt und das Personal angemessen entschädigt werden, bis die Betroffenen geimpft sind. Ohne baldige Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Löhne sowie der Aus- und Weiterbildung wird sich der Pflege-​Personalmangel weiter verschärfen.

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